(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Funke & Recknagel Party-Dreams-Verleih GbR (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Vermietung von Partyausstattung und Mietgeräten abgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter ein Angebot des Vermieters annimmt. Die Annahme kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietanfragen abzulehnen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter erhält nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht gemäß BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden, es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

4. Mietdauer

Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausstattung und Geräte nach Ablauf der Mietdauer zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

5. Mietpreise, Zahlung und Kaution

Die Mietpreise richten sich nach der Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis ist vor der Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei größeren Aufträgen sowie langfristigen Buchungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Die vereinbarte Kaution wird in bar oder per Überweisung hinterlegt.

6. Reinigung und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Partyausstattungen und Geräte gereinigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung wird der vertraglich vereinbarte Aufpreis auf den Mietpreis berechnet. Die Rückgabe hat am vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen.
Bei der Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Personen müssen die Mietgegenstände vollständig und transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu Lasten des Mieters.

7. Haftung

Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietgegenständen entstehen. Dies schließt sowohl Beschädigungen, Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung als auch Diebstahl ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über Schäden oder Verlust zu informieren. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen.
Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch bei Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und keinen Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.
Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sämtliche Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Rechte wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Bitte beachten Sie, dass die Fotos auf unserer Homepage für Elektro Mietgeräte variieren können, sowohl in Marke als auch in Hersteller. Dies liegt an der großen Auswahl an Geräten, die wir anbieten. Dennoch möchten wir betonen, dass diese Unterschiede keinerlei Einfluss auf die Beschreibung oder die Funktionalität der Geräte haben. Jedes Mietgerät erfüllt die gleichen hohen Standards und bietet Ihnen die Qualität, die Sie erwarten.

 

7.1 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Module durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebs zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Nutzungsbedingungen von Hüpfburgen

Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte frühzeitig eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere, gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung des Gebläses.
Das Bekleben oder Beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

8.1 Nutzungsbedingungen von Popcorn- und Zuckerwattemaschinen usw.

Bei angemieteter Popcorn- und Zuckerwattemaschine usw. ist die Bedienungsanleitung strengstens einzuhalten. Aus hygienischen Gründen ist die Rückerstattung von gekauften Zutaten ausgeschlossen.

8.2 Nutzungsbedingungen von Slush-Eis-Maschinen und Cocktail-Maschinen

Bei angemieteter Slush Eis - und Cocktailmaschine usw. ist die Bedienungsanleitung strengstens einzuhalten. Aus hygienischen Gründen ist die Rückerstattung von gekauften Zutaten ausgeschlossen.

9. Stornierung

Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten: Bis zu 21 Kalendertage vor dem Mietbeginn sind 30 % der Vertragssumme, bis zu 7 Kalendertage vor dem Mietbeginn sind 50 % der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig abzüglich ersparter Kosten. 

10. Leistungsstörungen

Werden zugesagte Mietgegenstände durch eine vorausgegangene Vermietung oder höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatzmietgegenstände, sofern keine Ersatzmietgegenstände verfügbar sind.

11. Datenschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur für die Erfüllung des Mietvertrages zu verwenden.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wittenberg, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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Kontakt

WhatsApp: 0176 62951691

E-mail: party-dreams@gmx.de

Anschrift: 

Lindenstraße 42

06901 Kemberg 

Sachsen Anhalt

Zweigniederlassung: 

Dessauer Straße 141 

06886 Lutherstadt Wittenberg

Sachsen Anhalt

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